Vier Basisprodukte mit unabhängigem Zertifikat statt zwanzig Spezialmittel mit Werbeversprechen. Mit Zertifikatsnummer und Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage.
Die meisten Reinigungsbetriebe führen ein Sortiment, das über Jahre gewachsen ist: für jede Oberfläche ein Spezialmittel. Das erzeugt Fehldosierung, Verwechslung und Lagerbestände, die niemand überblickt.
Wir arbeiten mit vier Basisprodukten und einem Desinfektionsmittel für den Bedarfsfall. Weniger Produkte bedeuten sichere Anwendung, klare Unterweisung und weniger Verpackung.
| Produkt | Wofür | Wirkstoffbasis |
|---|---|---|
| Unterhaltsreiniger neutral | Böden, Umkleiden, Flure, Büro | pH-neutral, zuckerbasierte Tenside, wischpflegefrei |
| Sanitärreiniger sauer | WC, Urinale, Duschen, Armaturen | Zitronen-, Milch- oder Amidosulfonsäure — keine Phosphorsäure |
| Kalk- und Urinsteinlöser | Grundreinigung, verkalkte Fugen | Amidosulfonsäure, hochkonzentriert |
| Fett- und Grundreiniger alkalisch | Teeküchen, Sozialräume | Soda- oder Silikatbasis, ohne EDTA |
| Flächendesinfektion | nur bei Bedarf, nach Hygieneplan | alkoholisch oder auf Sauerstoffbasis, VAH-gelistet |
Öffentliche Auftraggeber schreiben in ihren Leistungsbeschreibungen inzwischen detaillierte Ausschlusslisten vor. Wir halten diese Vorgaben nicht nur dort ein, wo sie gefordert sind, sondern durchgehend:
Der praktische Knackpunkt ist die Phosphorsäure. Ein großer Teil der gängigen Sanitärreiniger arbeitet damit. Wer sie ausschließt, muss auf Zitronen-, Milch- oder Amidosulfonsäure ausweichen — das funktioniert, erfordert aber eine bewusste Produktauswahl statt des Griffs ins Standardregal.
„Biologisch abbaubar“ ist kein geschützter Begriff. Jeder darf es auf sein Etikett schreiben. Belastbar wird die Aussage erst durch ein Zertifikat, das von einer unabhängigen Stelle vergeben wird.
Wir setzen deshalb vorrangig Produkte mit EU-Ecolabel oder Blauem Engel ein. Beide Zeichen prüfen Abbaubarkeit, Wassergefährdung, Inhaltsstoffe und Verpackung — und beide sind öffentlich nachprüfbar. Auf Anfrage erhalten Sie zu jedem eingesetzten Produkt die Zertifikatsnummer und das Sicherheitsdatenblatt.
Reproduzierbare Konzentration, keine Überdosierung, deutlich weniger Verpackungsvolumen als gebrauchsfertige Ware.
Vorpräparierte Mikrofasermopps und -tücher statt Einweg. Aufbereitung über einen gewerblichen Textildienstleister.
Rot für Toiletten und Urinale, gelb für die übrigen Sanitärflächen, blau außerhalb, grün für Desinfektion. Kein Wiedereintauchen, keine Keimverschleppung.
Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen liegen im Putzraum aus, ein Gefahrstoffverzeichnis wird geführt.
Bei Glas- und Fassadenflächen arbeiten wir mit dem Reinwasserverfahren: entmineralisiertes Wasser über Teleskopstange, ohne Reinigungsmittel, rückstandsfrei trocknend.
Bewuchs auf befestigten Flächen entfernen wir mechanisch und mit Wurzel — nicht chemisch. Das hat drei Gründe: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen bedarf nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz einer behördlichen Ausnahmegenehmigung. Wo die Fläche direkt in die Kanalisation entwässert, gelangt jeder Wirkstoff ungefiltert dorthin. Und fachlich bringt ein Herbizid wenig: Er tötet die Pflanze ab, entfernt aber weder Wurzel noch Biomasse — der nächste Bewuchs kommt schneller.
Der Begriff ist nicht geschützt — jeder Hersteller darf ihn verwenden. Aussagekräftig wird er erst mit einem unabhängigen Zertifikat. Das EU-Ecolabel und der Blaue Engel prüfen unter anderem die aerobe und anaerobe Abbaubarkeit der Tenside, die Gewässergefährdung, ausgeschlossene Inhaltsstoffe und die Verpackung. Wir nennen Ihnen zu jedem eingesetzten Produkt die Zertifikatsnummer, damit Sie es selbst nachschlagen können.
Bei Unterhaltsreinigung, Sanitär und Küche ja — das ist seit Jahren kein Kompromiss mehr. Der Unterschied liegt in der Anwendung: zertifizierte Produkte brauchen oft etwas mehr Einwirkzeit und die richtige Dosierung. Deshalb arbeiten wir mit Dosiersystemen statt nach Augenmaß. Grenzen gibt es bei Sonderfällen wie stark verkalkten Flächen — dort dauert es länger, funktioniert aber.
Nur wo es der Hygieneplan oder die Leistungsbeschreibung vorsieht — in Praxen, bei Sonderverschmutzungen und im Pandemiefall. Flächendesinfektion ist kein Reinigungsersatz. Wenn sie nötig ist, verwenden wir VAH-gelistete Präparate auf Alkohol- oder Sauerstoffbasis, weil Biozidprodukte kein EU-Ecolabel tragen können und viele quatbasierte Mittel gegen die Ausschlusslisten öffentlicher Auftraggeber verstoßen.
Ja. Sie erhalten die Liste der eingesetzten Produkte mit Zertifikatsnummer und Sicherheitsdatenblatt. Bei Ausschreibungen legen wir sie dem Angebot bei, bei laufenden Verträgen liegt sie im Objekt aus.
Aus drei Gründen. Rechtlich: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen bedarf nach § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz einer Ausnahmegenehmigung. Wasserwirtschaftlich: Befestigte Flächen entwässern meist direkt in die Kanalisation, der Wirkstoff hat keinen Bodenkörper zu passieren. Fachlich: Ein Herbizid tötet die Pflanze, entfernt aber weder Wurzel noch Biomasse — die mechanische Entwurzelung wirkt länger.
Wir schicken Ihnen die Liste der eingesetzten Mittel mit Zertifikatsnummern und Sicherheitsdatenblättern.
Anfrage per E-Mail +49 1573 9471172