Die Zahlen, die Ihre Berichterstattung für die Position Gebäudereinigung braucht — mit Angabe, ob sie gemessen, berechnet oder geschätzt sind.
Reinigung und Gebäudebetreuung sind eingekaufte Dienstleistungen. Ihre Emissionen entstehen bei uns, zählen aber in Ihrer Bilanz als vorgelagerte Emissionen — dieselbe Logik wie bei jeder anderen Fremdleistung.
Das Problem in der Praxis: Die wenigsten Dienstleister können die Zahlen liefern. Wer gefragt wird, schickt entweder gar nichts oder eine Werbeaussage über eingesparte Prozente. Beides ist für eine Konsolidierung unbrauchbar.
| Größe | Einheit | Woher |
|---|---|---|
| Treibhausgasemissionen aus Anfahrten | kg CO₂e | Fahrleistung × veröffentlichter Emissionsfaktor, Faktor und Quelle im Dokument benannt |
| Wasserverbrauch | Liter oder m³ | Verbrauchsmessung bzw. Verfahrensangabe je Einsatz |
| Reinigungsmitteleinsatz | kg Wirkstoff | Dosiermenge × Konzentration, je Produkt |
| Abfall nach Fraktion | kg | Entsorgungsweg dokumentiert, Anteil getrennter Erfassung |
| Herbizid- und Biozideintrag | kg bzw. g | Verfahrensnachweis; bei mechanischer Bearbeitung null |
| Eingesetzte Arbeitsstunden | Std. | Zeiterfassung je Einsatz und Objekt |
Jede Zeile trägt eine Angabe zur Datenqualität: gemessen, berechnet oder geschätzt. Diese Unterscheidung verlangen die europäischen Berichtsstandards ausdrücklich — und sie ist der Punkt, an dem die meisten Lieferantendaten scheitern.
Die Berichtspflichten in Europa sind in Bewegung: Schwellenwerte, Zeitpläne und der Kreis der betroffenen Unternehmen wurden mehrfach angepasst. Ob und ab wann Ihr Unternehmen berichten muss, hängt von Rechtsform, Größe, Kapitalmarktnähe und dem jeweiligen nationalen Umsetzungsstand ab.
Das prüfen wir nicht für Sie — dafür sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Berater da. Wir sorgen dafür, dass Sie an dem Tag, an dem Sie die Daten brauchen, keine Lücke bei der Position Gebäudereinigung haben.
Auch ohne gesetzliche Pflicht wird nach diesen Daten gefragt: von Fondsmanagern, von Kreditgebern in ESG-Fragebögen, von Konzernkunden in Lieferantenaudits und in öffentlichen Ausschreibungen als Zuschlagskriterium. Die Pflicht ist selten der eigentliche Anlass.
Bei Lieferantenaudits und ESG-Fragebögen füllen wir aus, was wir belegen können, und lassen leer, was wir nicht belegen können. Erfahrungsgemäß ist das die Antwort, die im Einkauf besser ankommt als ein durchgehend positiv ausgefüllter Bogen ohne Nachweise.
Ja, als vorgelagerte Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen. Die Emissionen entstehen beim Dienstleister, werden aber dem beauftragenden Unternehmen zugerechnet. Für die meisten Bürostandorte ist der Beitrag klein — aber er muss beziffert werden, und eine belegte kleine Zahl ist besser als eine geschätzte.
Sie können sie übernehmen, weil Rechenweg, Emissionsfaktor mit Quelle und Bilanzgrenze im Dokument stehen — damit ist jede Zahl von Ihrer Seite nachrechenbar. Ob Ihre Prüfer eine eigene Verprobung verlangen, entscheiden diese; wir liefern die Grundlage dafür.
Wir kennzeichnen je Kennzahl, ob sie gemessen, berechnet oder geschätzt ist. Eine Fahrleistung aus dem Tachostand ist gemessen, eine Biomasse aus Fläche und Erfahrungswert berechnet, ein Wasserverbrauch ohne Zwischenzähler geschätzt. Diese Unterscheidung ist für Ihre Berichterstattung relevant und in Lieferantendaten selten zu finden.
Für Zeiträume, in denen wir für Sie gearbeitet haben, ja — soweit die Erfassungsdaten vorliegen. Für die Zeit davor nicht; wir erfinden keine Werte für Leistungen, die wir nicht erbracht haben.
Ein Zertifikat bescheinigt, dass ein Managementsystem bestimmte Anforderungen erfüllt. Unsere Daten beziffern, was an Ihrem Objekt tatsächlich passiert ist. Beides hat seinen Platz — für Ihre Berichterstattung brauchen Sie Zahlen, kein Siegel.
Schicken Sie uns Ihren Fragebogen oder die Kennzahlenliste. Wir sagen Ihnen, was wir belegen können — und was nicht.
Anfrage per E-Mail +49 1573 9471172