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Gesundheitswesen

Praxisreinigung

Reinigung nach Hygieneplan, mit VAH-gelisteten Mitteln und dokumentierter Unterweisung — für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapieeinrichtungen.

Was Praxisreinigung von Büroreinigung unterscheidet

In einer Praxis ist Reinigung Teil des Hygienemanagements. Der Hygieneplan der Praxis legt fest, welche Flächen wie oft und mit welchem Verfahren behandelt werden — die Reinigungskraft führt ihn aus, sie erfindet ihn nicht.

Das bedeutet für uns: Wir arbeiten nach Ihrem Hygieneplan, nicht nach unserem Standardablauf. Und wir dokumentieren die Unterweisung des eingesetzten Personals, damit Sie sie bei einer Begehung vorlegen können.

Zeitfenster

Praxen werden fast immer außerhalb der Sprechzeiten gereinigt — abends nach Praxisschluss oder morgens vor Öffnung. Beides hat Folgen für die Kalkulation: Der Zeitraum ist eng begrenzt, und die Arbeit muss in diesem Fenster vollständig erledigt sein.

Wir planen deshalb mit fester Personenzahl statt mit variabler Stundenzahl und benennen die eingesetzten Kräfte namentlich. In Praxen ist Wechsel besonders unerwünscht — wegen der Schlüssel, wegen der Datenschutzbelehrung und weil Vertrauen dort mehr zählt als anderswo.

Häufige Fragen

Welche Desinfektionsmittel setzen Sie in Praxen ein?

Ausschließlich Präparate aus der VAH-Liste mit dem für den jeweiligen Bereich geforderten Wirkungsbereich, in der Regel begrenzt viruzid. Welches Präparat konkret eingesetzt wird, stimmen wir mit Ihrem Hygieneplan ab — viele Praxen haben dort bereits eine Festlegung, und die ist bindend.

Sind Ihre Mitarbeitenden nach Biostoffverordnung unterwiesen?

Ja. Die Einweisung erfolgt vor dem ersten Einsatz, die Unterweisung wird jährlich wiederholt und schriftlich dokumentiert. Sie erhalten die Nachweise auf Anforderung und können sie bei einer Praxisbegehung vorlegen.

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Reinigungspersonal in Praxen wird auf die Verschwiegenheit verpflichtet und zum Umgang mit Patientendaten belehrt, bevor es das erste Mal im Objekt arbeitet. Unterlagen, Bildschirme und Datenträger werden nicht bewegt. Die Verpflichtungserklärungen liegen bei uns und stehen Ihnen zur Verfügung.

Reinigen Sie auch Behandlungsstühle und medizinische Geräte?

Flächen und Oberflächen ja, nach Ihrem Hygieneplan. Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist eine eigene, regulierte Tätigkeit und gehört nicht zur Gebäudereinigung — sie bleibt bei Ihrem Praxispersonal.

Praxisreinigung anfragen

Schicken Sie uns Ihren Hygieneplan und die Praxisgröße. Wir sehen uns die Räume an und rechnen auf dieser Grundlage.

Anfrage per E-Mail +49 1573 9471172