Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt — mit Einsatzdokumentation, die im Streitfall trägt.
Winterdienst ist die einzige Leistung in der Gebäudebetreuung, bei der ein Versäumnis unmittelbar zu Personenschäden und zu einer Haftung des Eigentümers führen kann. Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der jeweiligen Stadtsatzung und lässt sich vertraglich übertragen — die Kontrollpflicht bleibt jedoch beim Übertragenden.
Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche, eingesetztem Streugut und ausführender Person. Kommt es zu einem Sturz und einer Forderung, ist das der Nachweis, auf den es ankommt.
Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen wir Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich nachweisen. Bei Winterdienst sollte sich niemand darauf verlassen, dass schon nichts passiert.
| Position | Was sie umfasst |
|---|---|
| Saisonpauschale | Bereitschaft von Oktober bis März, Wetterbeobachtung, Vorhalten von Personal, Technik und Streugut |
| Ersteinsatz werktags | Räumen und Streuen der vereinbarten Flächen, einmal je Einsatztag |
| Folgeeinsatz | Weiterer Einsatz am selben Tag bei anhaltendem Schneefall oder Glättebildung |
| Ersteinsatz Sonn- und Feiertag | Mit Zuschlag auf den Lohnanteil |
| Streugut | Nach Verbrauch, abhängig von der jeweils zulässigen Streumittelvorgabe der Kommune |
Wir empfehlen die Kombination aus Saisonpauschale und Einsatzpreisen statt einer reinen Pauschale. Sie zahlen die Bereitschaft und dann das, was tatsächlich anfällt — in einem milden Winter deutlich weniger.
Bis etwa 1.500 Quadratmeter arbeiten wir mit Handgeräten und Kleinstreuwagen. Größere zusammenhängende Flächen erfordern einen Geräteträger mit Räumschild und Aufbaustreuer. Welches Verfahren nötig ist, klären wir bei der Besichtigung — davon hängt der Preis wesentlich ab.
Bei der Streumittelwahl richten wir uns nach der kommunalen Satzung. Viele Städte im Rhein-Main-Gebiet beschränken den Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen und schreiben abstumpfende Mittel vor.
Die Zeiten ergeben sich aus der Satzung der jeweiligen Stadt. In Frankfurt am Main gilt die Räum- und Streupflicht werktags in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Bei Schneefall nach 20 Uhr ist am folgenden Morgen zu räumen. Prüfen Sie die für Ihr Objekt geltende Satzung — sie unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.
Die Durchführung ja, durch einen schriftlichen Vertrag mit klar bezeichneten Flächen und Zeiten. Die Auswahl- und Kontrollpflicht bleibt jedoch beim Eigentümer oder Verwalter. Das heißt praktisch: Sie müssen einen geeigneten Dienstleister wählen und stichprobenartig prüfen, ob er seiner Pflicht nachkommt. Genau dafür ist unsere Einsatzdokumentation gedacht.
Der Preis setzt sich aus Saisonpauschale, Einsatzpreisen und Streugut zusammen und hängt von Fläche, Zuschnitt und erforderlicher Technik ab. Schmale Gehwege lassen sich mit Handgeräten räumen, große zusammenhängende Flächen brauchen einen Geräteträger — das ist der größte Kostenfaktor. Eine belastbare Zahl gibt es nach der Besichtigung.
Der Winterdienst richtet sich nach dem Wetter, nicht nach dem Wochentag. Sonn- und Feiertagseinsätze sind Teil des Vertrags und werden mit einem Zuschlag auf den Lohnanteil abgerechnet. Die Bereitschaft ist in der Saisonpauschale enthalten.
Die Saison beginnt im Oktober. Wer im September anfragt, hat die Wahl — im November wird es eng.
Anfrage per E-Mail +49 1573 9471172