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Pflege & Senioren

Reinigung für Pflegeeinrichtungen

Pflegeheime, Seniorenresidenzen und betreutes Wohnen in Frankfurt und Rhein-Main — gereinigt nach dem Hygieneplan der Einrichtung, im laufenden Betrieb, mit festen Kräften.

Eine Pflegeeinrichtung ist Wohnung und Funktionsgebäude zugleich

Das ist der Unterschied zu jedem anderen Objekt. Der Flur ist Rettungsweg und Aufenthaltsbereich, das Bewohnerzimmer ist Wohnraum mit persönlichen Möbeln und zugleich ein Bereich, für den der Hygieneplan Vorgaben macht. Wer nur das eine sieht, macht Fehler: Entweder wird das Zimmer wie ein Büro abgearbeitet, oder die Hygieneanforderung fällt hinter die Rücksichtnahme zurück.

Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer Menschen sind nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Dieser Plan ist der Ihre. Wir führen ihn aus und schreiben ihn nicht um.

Reinigung im laufenden Betrieb

Eine Pflegeeinrichtung schließt nicht. Es gibt kein Zeitfenster nach Feierabend, in dem man ungestört durchgehen kann — es gibt nur Zeiten, die weniger stören als andere. Das ändert die Planung grundlegend.

Wir legen die Bewohnerzimmer in die Stunden nach der Grundpflege, wenn die Bewohner im Aufenthaltsbereich oder bei der Therapie sind, und ziehen Flure und Gemeinschaftsflächen versetzt dazu. Die Reihenfolge stimmen wir je Wohnbereich mit der Wohnbereichsleitung ab, nicht zentral am Schreibtisch. Und der Reinigungswagen steht nicht dauerhaft im Flur, weil Flure Rettungswege sind und im Brandfall frei sein müssen.

Das Zweite, was sich ändert: Die Reinigungskraft begegnet den Bewohnern täglich. Bei Menschen mit Demenz ist Vertrautheit kein weicher Faktor, sondern Voraussetzung dafür, dass die Arbeit überhaupt gelingt. Ein wöchentlich wechselndes Gesicht bedeutet wöchentlich neuen Widerstand. Wir besetzen Pflegeobjekte deshalb namentlich und melden Wechsel vorher an, statt sie hinterher zu erklären.

Was im Alltag wirklich Ärger macht

Nach unserer Erfahrung sind es nicht die großen Flächen, sondern immer die gleichen sechs Stellen:

Diese Punkte gehören in die Leistungsbeschreibung, nicht in die Beschwerde. Wir nehmen sie deshalb bei der Begehung ausdrücklich auf.

Was Sie bei einer Begehung vorlegen können

Heimaufsicht und Medizinischer Dienst prüfen nicht die Reinigungsfirma, sondern die Einrichtung. Fehlende Nachweise fallen trotzdem auf Sie zurück. Wir hinterlegen diese Unterlagen deshalb im Objekt und nicht nur in unserem Büro:

Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich unseren objektbezogenen Nachhaltigkeitsnachweis mit Verbrauchsmengen und Produktdaten — nützlich, wenn Ihr Träger eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbaut. Mehr dazu hier.

Häufige Fragen

Reinigen Sie auch die Bewohnerzimmer?

Ja, die Bewohnerzimmer gehören in der Regel zum Leistungsumfang. Sie sind aber Wohnraum und kein Funktionsraum: Möbel werden nicht umgestellt, persönliche Gegenstände nicht bewegt, und die Reinigungskraft klopft an und stellt sich vor. Wo Bewohner die Reinigung ablehnen, wird das dokumentiert und der Wohnbereichsleitung gemeldet, statt es zu übergehen.

Wie gehen Sie bei einem Ausbruchsgeschehen vor, etwa Norovirus?

Nach dem Ausbruchsplan der Einrichtung, nicht nach unserem. Üblich sind: Reinigung des betroffenen Bereichs zuletzt, eigene Materialien für diesen Bereich, Wechsel auf ein mindestens begrenzt viruzid PLUS wirksames Präparat — Noroviren sind unbehüllt, begrenzt viruzid genügt dafür nicht — und erhöhte Frequenz auf Handkontaktflächen. Wir halten dafür Kapazität vor, rechnen den Mehraufwand aber gesondert ab — eine Pauschale, die Ausbrüche stillschweigend einschließt, wäre entweder zu teuer oder im Ernstfall nicht leistbar.

Wann wird gereinigt, wenn die Einrichtung rund um die Uhr belegt ist?

Im laufenden Betrieb. Ein Pflegeheim hat kein Zeitfenster nach Feierabend. Wir planen die Bewohnerzimmer in die ruhigen Vormittagsstunden nach der Grundpflege, Flure und Gemeinschaftsflächen versetzt dazu, und stimmen die Reihenfolge mit den Wohnbereichsleitungen ab. Reinigungswagen stehen dabei nicht dauerhaft im Flur — Flure sind Rettungswege.

Können Sie Nachweise für eine Begehung durch die Heimaufsicht oder den MD vorlegen?

Ja. Wir führen für jedes Objekt die Unterweisungsnachweise nach Biostoffverordnung, die Belehrung nach § 43 IfSG soweit einschlägig, die eingesetzten Präparate mit Sicherheitsdatenblatt und VAH-Listung sowie die Reinigungs- und Desinfektionspläne in der mit Ihnen abgestimmten Fassung. Diese Unterlagen liegen im Objekt und nicht nur bei uns im Büro.

Übernehmen Sie auch pflegerische Tätigkeiten?

Nein. Die Grenze verläuft an der Fläche: Wir reinigen und desinfizieren Flächen und Oberflächen. Alles, was am Bewohner geschieht, und die Aufbereitung von Pflegehilfsmitteln bleibt bei Ihrem Pflegepersonal. Diese Grenze schreiben wir in die Leistungsbeschreibung, damit sie im Alltag nicht verwischt.

Pflegeeinrichtung anfragen

Schicken Sie uns Ihren Hygieneplan, die Zahl der Plätze und die Flächenaufstellung nach Bereichen. Wir gehen die Einrichtung mit der Wohnbereichsleitung ab und rechnen auf dieser Grundlage.

Anfrage per E-Mail +49 1573 9471172